Auch in „Corona-Zeiten“ ist es mir ein Anliegen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, wenngleich sich die Rahmenbedingungen durch die mittlerweile mehrere Monate andauernde Pandemie verschlechtert haben. Denn der Justizbetrieb findet derzeit nur mit starken Einschränkungen statt, was sich beispielsweise dahingehend auswirkt, dass nur unaufschiebbare Verhandlungen durchgeführt werden.
Der dadurch entstehende „Stau“ sollte Sie aber nicht davon abhalten, sich um Ihre Rechtsangelegenheiten zu kümmern, ggf. auch durch Ingangsetzung eines gerichtlichen Verfahrens. Dies ist weiterhin möglich und, wenn beispielsweise eine Frist abläuft, zur Wahrung Ihrer Rechte auch notwendig. Im Übrigen gilt auch bei Gericht: der Satz „Wer zuerst kommt, …“.
Natürlich ist auch meine Arbeit von der Corona-Pandemie betroffen. Im Sinne der von der Landesregierung verordneten Kontakteinschränkungen versuche ich, notwendige Besprechungen mit meinen Mandanten über das Telefon zu führen. Auch per Skye ist dies möglich. Manchmal sind aber persönliche Gespräche unumgänglich. Da die Landesregierung für den Aufenthalt in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln inzwischen eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verordnet hat, werde ich mich dieser Regelung anschließen, indem Besprechungen in meiner Kanzlei ebenfalls mit Schutzmaske durchgeführt werden. Im Interesse des Schutzes Ihrer und meiner Gesundheit bitte ich um Verständnis. Bitte bringen Sie deshalb zu etwaigen Gesprächen eine Schutzmaske mit, die Sie bitte vor dem Betreten meiner Kanzlei anlegen wollen. Sofern Ihnen ein solcher Schutz nicht zur Verfügung steht, stelle ich Ihnen diesen gerne kostenlos zur Verfügung.